NICO-Europe-Silvesterkatalog-2025-web - Katalog - Seite 153
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
gen des Bestellers sind, soweit es sich nicht um unbestrittene oder rechtskräftige festgestellte Ansprüche handelt, ausgeschlossen.
4.6.Sofern wir in Vorleistung treten, z.B. beim Kauf auf Rechnung, behalten wir uns vor, zur
Wahrung unserer berechtigten Interessen eine Identitäts- und Bonitätsauskunft von hierauf
spezialisierten Dienstleistungsunternehmen (Wirtschaftsauskunfteien) einzuholen. Hierzu
übermitteln wir für eine Bonitätsprüfung personenbezogene Daten an die Bürgel Wirtschaftsinformation GmbH & Co.KG, Postfach 500 166, 22701 Hamburg bzw. an die Kreditversicherung Euler Hermes Deutschland, Niederlassung der Euler Hermes SA, 22746 Hamburg,
womit der Besteller einverstanden ist. Die Bonitätsauskunft kann Wahrscheinlichkeitswerte
(Score-Werte) beinhalten, die auf Basis wissenschaftlich anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren berechnet werden und in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten ein昀氀ießen. Die erhaltenen Informationen über die statistische Wahrscheinlichkeit eines
Zahlungsausfalls verwenden wir für eine abgewogene Entscheidung über die Begründung,
Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses. Ihre schutzwürdigen Interessen
werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
5. Liefer- und Leistungszeit, Verzögerungen
5.1.Lieferfristen sind nur nach unserer schriftlichen Bestätigung bindend. Eine vereinbarte Frist
beginnt mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht bevor der Besteller sämtliche ihm obliegende Mitwirkungshandlungen vorgenommen, insbesondere eine eventuell
vereinbarte Anzahlung geleistet hat. Das Vorgenannte gilt auch, falls Lieferfristen oder Termine ausdrücklich als fest vereinbart worden sind.
5.2.Bei Lieferungen ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand
unser Lager verlassen hat.
5.3.Falls wir in Verzug geraten, kann der Besteller nach Ablauf einer uns gesetzten, angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
5.4.Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn diese vertraglich vereinbart sind oder: wenn die
Teillieferungen für den Besteller im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar sind, die Lieferungen der restlichen bestellten Waren sichergestellt sind und dem
Besteller hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei
denn, wir erklären uns zur Übernahme der Mehrkosten bereit).
5.5.Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese
durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder
Energiebescha昀昀ung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel
an Arbeitskräften, Energie und Rohsto昀昀en, Schwierigkeiten bei der Bescha昀昀ung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördlichen Maßnahmen, Sperrung von Feuerwerksprodukten durch die Qualitätssicherung, oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht
rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten, oder Transportverbote nach ADR bei Schnee,
Glätte, schlechten Witterungsbedingungen) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind
wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen nur vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlau昀昀rist. Soweit dem
Besteller infolge der Verzögerung die Annahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten
ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber uns vom Vertrag zurücktreten.
5.6.Fallen unsere Bezugsquellen ohne unser Verschulden ganz oder teilweise weg, sind wir nicht
verp昀氀ichtet, uns bei anderen Vorlieferanten einzudecken. In diesem Fall sind wir berechtigt,
verfügbare Warenmengen aufzuteilen.
6. Annahmeverzug
Der Besteller ist im Hinblick auf die bei der Auslieferung und Lagerung von pyrotechnischen
Erzeugnissen zu beachtenden Vorschriften des Sprengsto昀昀gesetztes und der insoweit entstehenden besonderen Gefahren im Umgang mit den vorgenannten Erzeugnissen auf unser
ausdrückliches Verlangen hin verp昀氀ichtet, mit uns einen verbindlichen Liefertermin zu vereinbaren. Hierbei handelt es sich um eine Mitwirkungsp昀氀icht im Sinne des § 295 BGB. Erklärt
sich der Besteller auf ein entsprechendes Verlangen unsererseits nicht, gerät der Besteller im
Hinblick auf unsere Lieferverp昀氀ichtung in Annahmeverzug. Gleiches gilt, wenn der Besteller
die ihm angebotene Ware tatsächlich nicht annimmt. Vereinbart der Besteller mit uns auch
nach einer ihm gesetzten Nachfrist von mindestens 3 Tage keinen verbindlichen Liefertermin
oder nimmt er nach Fristablauf die ihm tatsächlich angebotene Ware wieder nicht ab, sind
wir berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
7. Stornierung/Vertragsstrafe
Die nachfolgende Bestimmung 昀椀ndet nur für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB Anwendung. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von dieser Bestimmung ausgenommen.
Unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schaden geltend zu machen, sind wir bei
Stornierung oder einseitiger Lossagung von dem geschlossenen Vertragsverhältnis durch den
Besteller berechtigt, die folgende Entschädigung ohne Nachweis einzufordern:
• 15% des Bruttoauftragswertes bei Stornierungen bis zum Zeitpunkt der Kommissionierung
der bestellten Ware,
• 25% des Bruttoauftragswertes nach Kommissionierung der bestellten Ware bis zum Zeitpunkt der Übergabe an die ausliefernde Spedition,
• 35% des Bruttoauftragswertes nach Übergabe der kommissionierten Ware an die ausliefernde Spedition, solange die Auslieferung noch nicht durchgeführt ist,
• 45% des Bruttoauftragswertes, wenn die Ware durch den Besteller bei Auslieferung nicht
übernommen wird, zuzüglich der ortsüblichen üblichen oder nachgewiesenen Speditionskosten.
Dem Besteller bleibt das Recht erhalten, den Nachweis zu führen, dass uns kein oder nur ein
geringerer Schaden entstanden ist.
8. Verzugsfolgen
8.1.Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns im Verzug be昀椀nden, hat der Besteller einen Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1% des Rechnungswertes für jede vollendete Woche des Verzugs. Insgesamt jedoch maximal bis zu 10% der vom Verzug betro昀昀enen Lieferungen und Leistungen
8.2.Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf
grober Fahrlässigkeit.
9. Gefahrenübergang
Die nachfolgende Bestimmung 昀椀ndet nur für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB Anwendung. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von dieser Bestimmung ausgenommen. Die
Gefahr - auch des zufälligen Untergangs - geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes an
den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmter Dritten
auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich der
Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Besteller liegt,
geht die Gefahr von dem Tag an auf den Besteller über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und wir dies dem Besteller angezeigt haben.