NICO-Europe-Silvesterkatalog-2025-web - Katalog - Seite 154
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
10.Eigentumsvorbehalt
10.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen aus diesem und anderen Geschäften, die uns, egal
aus welchem Rechtsgrund gegen den Besteller jetzt oder künftig zustehen, werden uns die
folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden,
soweit ihr Wert unsere Forderung um mehr als 20% übersteigt.
10.2. Die Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu
veräußern, solange er sich nicht im Verzug be昀椀ndet. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen der überlassenen Ware sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem
sonstigen Rechtsgrund (unerlaubte Handlung und Versicherung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller sicherungshalber in vollem Umfange ab.
Der Besteller ist widerru昀氀ich ermächtigt, die abgetretene Forderung für Rechnung von uns
im Eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden,
wenn der Besteller seinen Zahlungsverp昀氀ichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
10.3.Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Besteller
auf die bestehenden Eigentumsverhältnisse hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
10.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir
berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der
Pfändung der Vorbehaltsware liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung 昀椀ndet,
kein Rücktritt vom Vertrag.
11.Gewährleistung
11.1. Ist unsere Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, verp昀氀ichten wir
uns, unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche nach unserer Wahl zur Nachlieferung oder Gutschrift.
11.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
11.3. Der Besteller ist verp昀氀ichtet, die erhaltene Ware bei der Anlieferung auf Vollständigkeit und
o昀昀ensichtliche Transportschäden hin zu untersuchen. Etwaige Fehlmengen oder Beschädigungen hat er dem Frachtführer zu melden und von diesem den Tatbestand aufnehmen und
quittieren zu lassen. Der Besteller ist ferner verp昀氀ichtet, die Ware unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen. O昀昀ensichtliche Mängel müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch
binnen 7 Tagen nach Lieferungseingang schriftlich mitgeteilt werden. Mängel, die auch bei
sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Die mangelhafte Ware ist in dem Zustand, in
dem sie sich zum Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels befand, zur Besichtigung durch uns
bereitzuhalten.
11.4.Ein Verstoß gegen die vorstehenden Obliegenheiten hat den Ausschluss etwaiger Gewährleistungsrechte zur Folge. Ist auch die Ersatzlieferung mangelhaft, oder kann diese nicht
innerhalb einer angemessenen Frist erbracht werden, ist der Besteller berechtigt, den Kaufpreis angemessen zu mindern oder von dem Vertrag zurückzutreten.
11.5.Wir stehen dem Käufer nach bestem Wissen mit der Erteilung von Auskunft und Rat über
die Verwendung der von uns vertriebenen Erzeugnisse zur Verfügung.
12.Exportverbotsklausel
12.1. Dem Besteller ist es ausdrücklich untersagt, die bei uns bezogenen Waren zu exportieren,
insbesondere nicht in die USA oder Kanada. Er verp昀氀ichtet sich, weder selbst die Waren
zu exportieren, noch durch Dritte exportieren zu lassen. Ihm ist bekannt, dass in anderen
Ländern andere Regeln über den Erwerb, Vertrieb und Zulassungsvoraussetzungen für die
Nutzung von pyrotechnischen Produkten bestehen.
12.2. Der Besteller haftet für alle Schäden die im Ausland, insbesondere den USA oder Kanada
durch unsere Waren, welche von ihm erworben wurden, verursacht werden.
12.3. Er wird uns in diesem Falle von allen etwaigen Schadenersatzansprächen Dritter freistellen.
13.Bestimmungsgemäße Verwendung, Veränderungen
13.1. Jede Veränderung und nicht bestimmungsgemäße Verwendung, der von uns gelieferten
Waren ist verboten.
13.2. Veränderungen und nicht bestimmungsgemäße Verwendung unserer Waren sind verboten
und verstoßen gegen gesetzliche Bestimmungen und können Haftungsansprüche, sowie
Strafverfolgung nach sich ziehen.
13.3. Dies gilt auch für die Lesbarkeit der gesetzlich vorgeschriebenen Texte wie Gebrauchsanweisungen, Produktinformationen und Zulassungsangaben. Das Verdecken, Überkleben oder
Entfernen dieser Texte ist nicht zulässig.
13.4. Die Verwendung unserer Waren ist nur gemäß Gebrauchsanweisung erlaubt.
14.Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die
Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ 昀椀nden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verp昀氀ichtet und nicht
bereit.
15.Anwendbares Recht, Gerichte, Teilnichtigkeit
15.1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und
dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG)
gilt nicht.
15.2. Soweit der Besteller Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche
Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
15.3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so
wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Soweit der Vertrag
oder die Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart,
welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem
Zweck dieser allgemeinen Bedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten. Wir verweisen an dieser Stelle auf die jeweils gültigen Bestimmungen über den
Umgang und Verkehr mit pyrotechnischen Gegenständen. Bitte achten Sie unbedingt darauf,
dass die am Umgang und Verkehr von pyrotechnischen Gegenständen sowie am Versand
von Gefahrgütern beteiligten Personen unterwiesen sein müssen (u.a Kapitel 1.3 ADR).
Stand Dezember 2024
HINWEIS
Es gelten immer die aktuellen AGB. Der zuletzt aktualisierte Stand der AGB ist jederzeit einsehbar unter www.nico-europe.com/agb