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Wissenswertes, FAQ, Versand und AGB
NICO Artikelabbildungen
Download im Online Shop
Nutzen Sie die Abbildungen von unseren Artikeln und E昀昀ekten für Ihre
eigene Werbung, einen Flyer und Poster im Schaufenster. Die Dateien
stellen wir Ihnen kostenfrei zum Download zur Verfügung. Die Druckdaten
haben wir für Sie oder Ihre Gra昀椀ker bereits freigestellt und für den Druck
optimiert.
So einfach gehts: In unserem NICO Online Shop den gewünschten Artikel aufrufen und unter „Downloads“ die Dateien herunterladen! Wenn ein
Video verfügbar ist, können Sie dieses natürlich auch herunterladen und
verwenden.
Jetzt loslegen und kostenlose Werbemöglichkeiten von NICO nutzen!
Feuerwerk E昀昀ektvideos von NICO
Lernen Sie unsere Produkte besser kennen!
Kennen Sie schon unsere hochwertigen E昀昀ektvideos? Die exklusiven E昀昀ekte des NICO
Feuerwerks können Sie online im NICO Shop oder auf YouTube bewundern.
Für nahezu alle Artikel im NICO Online Shop, stellen wir ein hochau昀氀ösendes 4K-Video
des Feuerwerk-E昀昀ekts zur Verfügung. Videos sind eine optimale Möglichkeit für Händler
und Endverbraucher, um einen Artikel besser einzuordnen und die E昀昀ekte kennenzulernen.
Unsere Videos sind im NICO Europe Shop zum Download verfügbar. Alternativ können Sie natürlich auch unsere YouTube Videos auf Ihrer Website und Ihrem Shop einbinden.
Unsere FAQ‘s für die Schweiz 昀椀nden Sie online unter www.nico-europe.com/b2b/schweiz
Versand in die Schweiz - Die Versandkosten werden für Ihre Bestellung individuell kalkuliert. Die Versandkosten richten sich nach der Transportgruppe (Ge-
fahrgutklasse) der bestellten Artikel. Hier können Sie die Versandkosten für Ihre Bestellung anfragen: info[at]nico-europe.com. Wer pyrotechnische Gegenstände in die
Schweiz importieren möchte, benötigt grundsätzlich eine Einfuhrbewilligung von der Zentralstelle Sprengsto昀昀 und Pyrotechnik (hierfür fallen Bearbeitungsgebühren i. H.
v. minimal CHF 80,- an). Der Antragsteller muss Inhaber einer kantonalen Verkaufsbewilligung für pyrotechnische Gegenstände sein. Diese ist dem Gesuch der Einfuhrbewilligung in Kopie beizulegen (Ausnahme: Kategorien 1 und P3). Weiterhin muss das Lager von der Sicherheitspolizei und der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen
(VKF) abgenommen sein. Für Kategorie F4 gelten zusätzliche Vorschriften.
Unsere AGB finden Sie unter www.nico-europe.com/agb